Dem Förderverein Augsburger Brauchtum wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten für die Durchführung der Plärrerumzüge ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 18.000 € gewährt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Ausgabemittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen.