Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Gemäß Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 146.413 € bei Haushaltsstelle 1.43570.7001.01, Frauenunterkunft, Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen - gesetzlich oder vertraglich, bewilligt.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle 1.43570.6351.00, Frauenunterkunft, sonstige Betriebsausgaben.
2.Gemäß Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 209.476 € bei Haushaltsstelle 1.43520.7001.01, Übergangswohnheim für Obdachlose, Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen - gesetzlich oder vertraglich, bewilligt.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle 1.43570.6351.00, Frauenunterkunft, sonstige Betriebsausgaben.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||