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Beschluss
1.Von der Einschätzung des Tragwerksplaners zum nicht standsicheren Zustand der Stützmauer am Vorderen Lech wird Kenntnis genommen (Gefahr im Verzug).
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine geeignete und mit der Denkmalpflege abgestimmte Planung zur Instandsetzung der Stützmauer am Vorderen Lech zu erstellen und weitere Schritte zur Realisierung der Gesamtmaßnahme in die Wege zu leiten.
3.Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 458.800 € bei HSt. 1.58020.5001.02 - Parkanlagen und öffentliche Grünflächen, Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen, bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.21110.3611.00 VHK 416 - Gebundene Ganztagsschule Wittelsbacher GS, Investitionsförderung vom Land (Nachveranschlagung eines nicht übertragenen Haushaltseinnahmerestes).
Die Mittelbewirtschaftung kann nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Die Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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