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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.650.300 € bei HSt. 2.26010.9401.00 VHK 803, Gesamtsanierung des Schulkomplexes FOS/BOS/RWS, Hochbauherstellung bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 1.500.000 € bei HSt. 2.26010.9401.00 VHK 010, Brandschutzmaßnahmen an der FOS/BOS einschl. RWS, Hochbauherstellung und Mehreinnahmen in Höhe von 150.300 € bei HSt. 2.90020.3611.00 VHK 001, Investitionspauschale, Investitionsförderung vom Land.
Die Besondere Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2018 (ggf. modifiziert) nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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