Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Die Ortsstraße „Joseph-Mayer-Straße“ wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles bzw. wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung eingezogen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz).
Abstimmungsergebnis
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