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Auszug - Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Umbau von Wohnflächen zur Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte St. Georg-Kinderhaus, Am Katzenstadel 4 a, 86152 Augsburg  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01663 Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen;
Umbau von Wohnflächen zur Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte St. Georg-Kinderhaus, Am Katzenstadel 4 a, 86152 Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Realisierung der o. g. Maßnahme wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben.

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel (siehe Anlage finanzielle Auswirkungen) werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

3. Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (rderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Tger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

18

Abstimmung:

einstimmig