Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Realisierung der o. g. Maßnahme wird vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel (siehe Anlage finanzielle Auswirkungen) grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten und die Fördermittel sind bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
2. Mit der Planung und Durchführung ist aufgrund fehlender Personalkapazitäten sowohl beim städtischen Hochbauamt als auch bei der AGS-Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung GmbH, ein externer Architekt nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zu beauftragen. Die Bauüberwachung erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||