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Beschluss
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.07.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, den Bedarf an einem offenen Jugendtreff und die entsprechende Umsetzung im Stadtteil Göggingen zu prüfen. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut SAGS über das Jahr 2017 hinweg ein Planungsprozess durchgeführt, der sowohl eine Arbeitsgruppe der Akteure im Stadtteil (Kirchengemeinden, Schulen, Vereine, Stadtjugendring, Jugendhilfeträger) als auch verschiedene Methoden der Jugendbeteiligung (Online-Befragung, Ideenwerkstatt, Leitfadeninterviews) umfasste.
1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Bericht zur Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Göggingen zur Kenntnis.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweitung des offenen Betriebs im Evangelischen „Jugendzentrum Göggingen“ zu fördern. Der Evangelisch-Lutherischen Dreifaltigkeitskirche Augsburg-Göggingen wird im Falle einer Beantragung und vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ein Zuschuss für zusätzliches pädagogisches Personal (S 11) mit 30 Wochenstunden und für Hausmeister und Reinigung (EG 2) mit neun Wochenstunden für die Ausweitung des offenen Betriebs im „Evangelischen Jugendzentrum Göggingen“ gewährt. Der Sachkostenzuschuss beträgt 20% der Personalkosten. Die Verwaltung wird beauftragt, dann eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Träger zu schließen. In der Leistungsvereinbarung wird festgehalten, dass zu Beginn der Ausweitung des Jugendzentrums Göggingen eine Informationsveranstaltung der Stadt Augsburg, AKJF mit dem Träger des Jugendzentrums Göggingen, der Evangelischen Dreifaltigkeitskirche Göggingen, stattfindet.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erfolgerlichen Haushaltsmittel, in Göggingen-Süd oder Göggingen-Nordwest Räumlichkeiten anzumieten, die sich für die Einrichtung eines Jugendtreffs eignen und dort einen weiteren Standort der offenen Jugendarbeit zu installieren. Die Zusammenarbeit des Trägers dieses Jugendtreffs mit der für Göggingen zuständigen Streetwork (aktueller Stand: Streetwork des Stadtjugendrings betreut den Stadtteil mit) muss konzeptionell abgesichert und verbindlich geregelt sein.
4.Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit auf dem von der Stadt erworbenen Grundstück (Gemarkung Göggingen, Flurnummer 870/21) Räumlichkeiten für eine jugendspezifische Nutzung im Sinne des SGB VIII hergestellt werden können. Die Öffentlichkeit ist über die Planungen zu informieren.
5.Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf öffentlichen Freiflächen in Göggingen überdachte Unterstände eingerichtet werden können, die Jugendlichen als Treffpunkte zur Verfügung stehen.
In der Begründung wird auf Seite 4, Abs. 3 der Satz angefügt:
Ein Umsteuern wird im Jugendhilfeausschuss beschlossen. Abstimmungsergebnis
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