Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Ermessenspraxis zur Erteilung der Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und im sozialen Dienst Tätigen aufgrund der Privilegienfeindlichkeit der StVO und aus Gründen der Verkehrssicherheit neu auszurichten.
2.DieVerwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen der Ärzte und der ambulanten sozialen Dienste auf jeweils maximal zwei Stunden pro Parkvorgang zu begrenzen.
3.Den Gebührenanpassungen wird mit Wirkung zum 01.07.2018 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
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