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Beschluss
Städtische Tarifbeschäftigte, die im Bereich der sog. Passiven Leistungserbringung im Jobcenter der Stadt Augsburg beschäftigt sind und dort Tätigkeiten ausüben, die nach den Entgeltgruppen 7 bis 10 TVöD bewertet sind, erhalten für diese Tätigkeiten eine freiwillige, außertarifliche, widerrufliche Zulage in Höhe von 250,-- € brutto. Die Zulage wird erstmals zum 01.06.2018 und nur für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit in der Abt. Passive Leistungen gewährt. Die Zulagengewährung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung und Verankerung im Wirtschaftsplan der Trägerversammlung des Jobcenters Augsburg-Stadt sowie im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Augsburg. Da nach § 5 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) auch Personalkosten anerkennungsfähig sind, wenn diese auf Gesetz, Tarifvertrag oder vergleichbaren außertariflichen Regelungen beruhen, hat die Stadt Augsburg 15,2 % der anfallenden Kosten zu tragen.
Der Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur bittet Herrn Oberbürgermeister zu prüfen, ob die Eingruppierung der als Gruppenleitung und im Bereich Erstantrag Beschäftigten, wie in anderen Kommunen nach Entgeltgruppe 9 c vorgenommen werden kann. Abstimmungsergebnis
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