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Auszug - Integrationskonzept  

 
 
Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01584 Integrationskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, berufsm. Stadtrat
Federführend:Büro für gesellschaftliche Integration   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Integrationskonzept zu erarbeiten. Das Integrationskonzept hat die Aufgaben, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen und Konzepte zu erarbeiten, anhand konkreter Handlungsfelder Handlungsbedarfe herauszuarbeiten und darauf aufbauen, in Übereinstimmung mit den Regelungen des bayerischen Integrationsgesetzes mögliche Ziele und Maßnahmen zu definieren. Folgende Handlungsfelder soll das Integrationskonzept - nicht notwendigerweise abschließend - thematisieren:

a. Bildung und Sprache

b. Ausbildung, Arbeitsmarkt und Wirtschaft

c. rderung gesellschaftlicher und politischer Teilhabe

d. rderung kultureller Teilhabe

e. Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung

2. Es ist zu prüfen, inwiefern das Themenfeld Integration verstärkt in die bereits bestehenden Konzepte der Stadt Augsburg (z.B. Stadtentwicklungskonzept, Personalentwicklungskonzept, Zukunftsleitlinien) eingebunden werden kann, auch ggf. alternativ zur Erarbeitung eines eigenständigen Konzeptes.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erarbeitung des Integrationskonzeptes eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe einzuberufen. Die Arbeitsgruppe konkretisiert das Anforderungsprofil des Konzeptes, den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Erarbeitungsprozesses, die Beteiligung notwendiger Gremien und unterbreitet ggfs. Vorschläge für weitere Moderations-, Organisations- und Arbeitsstrukturen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Verfahrenslablauf liegt beim Referat 2, Büro für Migration, Interkultur und Vielfalt.

4. Dem Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur ist innerhalb eines Jahres ein auf das Konzept bezogener erster Projektstrukturplan vorzulegen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Erarbeitung des Integrationskonzeptes erforderlichen Haushaltsmittel für die Beauftragung sachgerechter, externer Leistungen zum Haushalt 2019 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anzumelden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft und gegebenenfalls beantragt werden; die sich hieraus ergebenden Mittel (Einnahmen und Ausgaben) sind zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen.

6. Das Integrationskonzept dient dem Integrationsmanagement der Stadt Augsburg. Es  ist  Teil des EU- geförderten Projekts Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg (WAKA).

 

zu Nr. 2: Das Themenfeld Integration ist verstärkt in die bereits bestehenden Konzepte der Stadt Augsburg (z.B. Stadtentwicklungskonzept, Personalentwicklungskonzept, Zukunftsleitlinien) einzubinden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

11:2