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Auszug - FOS/BOS/RWS; - Errichtung eines zweigeschossigen Ausweichgebäudes in Containerbauweise mit 12 Klassenzimmern - Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel gem. Art. 66 GO i. H. v. insgesamt 894.744 ?  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01579 FOS/BOS/RWS;
- Errichtung eines zweigeschossigen Ausweichgebäudes in Containerbauweise mit 12 Klassenzimmern
- Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel gem. Art. 66 GO i. H. v. insgesamt 894.744 ?
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Hermann Köhler, berufsm. Stadtrat
Federführend:Hochbauamt Beteiligt:Schulverwaltungsamt mit Ausbildungsförderung
    Referat 4
   Referat 1
   Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes an der FOS/BOS/RWS soll auf Grund des aktuellen Raumnotstandes das im Rahmen der ursprünglichen Brandschutzsanierung geplante und mit Datum vom 26.01.2016 genehmigte zweigeschossige Ausweichgebäude in Containerbauweise errichtet werden.

 

2.Der Miete für zunächst 24 Monate wird zugestimmt.

 

3.Zugunsten der HSt. 1.26010.5303.02 (Miete für Büro- und Betriebsausstattung-Sonstige-) i.H.v. 421.946 Euro, HSt. 1.26010.5001.02 (Hochbauunterhalt-Einzelmnahmen) i.H.v. 431.386 Euro, HSt. 2.26010.9351.02 VHK 802 (Ausstattung für temporäre Containeranlage - Sofortmaßnahme, Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung) i.H.v. 41.412 Euro - Staatliche FOS/BOS - werden gemäß Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 894.744 Euro bewilligt.

Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch die Mehreinnahmen bei HSt. 1.90020.0411.01 (Schlüsselzuweisungen).

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Besonderen Bewilligungen im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachzuveranschlagen. 

 

r die Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts (HSt. 1.26010.5303.02, 1.26010.5001.02) wird im 2. Nachtragshaushalt 2018 ein Übertragbarkeitsvermerk angebracht.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig