Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Für den Bereich zwischen dem Meierweg (teilweise einschließlich) im Osten, dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.-Nr. 796, Gemarkung Oberhausen, im Süden, den als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen genutzten Restflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 783, 788, 789, 790, 791, 791/2 und 792, jeweils Gemarkung Oberhausen, im Westen und dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.-Nr. 782, Gemarkung Oberhausen, im Norden, wird der BP Nr. 297 „Sportanlage westlich des Meierweges“ aufgestellt.
2.Dem Vorentwurf des BP Nr. 297 vom 22.03.2018 mit Begründung einschließlich vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlage).
3.Der BP Nr. 297 ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 09.08.1991 rechtsverbindlichen BP Nr. 227 A I „Gewerbegebiet südlich der Stuttgarter Straße - Teilbereich Süd“ komplett, sowie in Teilen den seit 27.09.1968 rechtsverbindlichen BP Nr. 227 für das Gebiet „zwischen der Hirblinger Straße, der geplanten Verbindungsstraße zur Zollernstraße, der Bürgermeister-Bunk-Straße, der Nordgrenze des Nordfriedhofes, dem Meierweg, den Fl. Nrn. 927 und 945/2 und der Bahnlinie Augsburg - Donauwörth in Augsburg-Oberhausen“ und hebt diese insoweit auf.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Vorschriften des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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