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Auszug - Breitbandausbau Augsburg Einstieg in das Breitbandförderprogramm des Freistaats Bayern für exponierte Stadtrandgebiete  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01504 Breitbandausbau Augsburg
Einstieg in das Breitbandförderprogramm des Freistaats Bayern für exponierte Stadtrandgebiete
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die Ergebnisse der Markterkundung und der Bedarfsabfrage (vgl. Anlagen 2 und 3) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.Dem Einstieg in das Breitbandförderprogramm des Freistaats Bayern, inklusive der Inanspruchnahme des Höfe- und Weilerprogramms, wird zugestimmt.

 

3.Der Breitbandausbau in den vom Gutachter definierten Ausbaugebieten „rdliche Hammerschmiede/Firnhaberau“, „Siebenbrunn“, „Wellenburg“, „Bannacker“ sowie „Am Mühlholz“ (vgl. Gebietskarte in der Anlage 2) wird - vorbehaltlich der Bereitstellung der Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 - beschlossen.

 

4.Es ist vorgesehen, aus dem noch endabzurechnenden Jahresüberschuss 2017 einen Betrag i. H. v. 1,10 Mio. € (vgl. Anlagen 4 und 5) als zweckgebundenen Teilbetrag der Allgemeinen Rücklage für den Breitbandausbau in Augsburg zu führen. Die Verwaltung hat die Ausgaben zum Doppelhaushalt 2019/2020 zu melden und die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die zukünftig eingehenden Fördermittel (60%-80%) sind wieder der Gesamtdeckung des Haushalts zur Verfügung zu stellen.

Zur sofortigen formellen Sicherstellung der Finanzierung wird bei HSt. 2.79110.9601.00 VHK 311 (bisher 2.79110.9872.00) - Förderung des Breitbandausbaus - der volle Ausgabenbetrag im Wege der besonderen Bewilligung gemäß Art. 66 GO mit Deckung aus vorgenanntem Rücklagenbestand bereitgestellt. Nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen können diese Ausgabemittel in Anspruch genommen werden. Im 2. Nachtrag 2018 soll dies durch eine Verpflichtungsermächtigung subsituiert werden.

 

5.Grundsätzlich sollen die Anwesen mit Glasfaser bis ins Gebäude (FttB) erschlossen werden. Dieser Grundsatz gilt unter Vorbehalt der Zustimmung durch den jeweiligen Immobilieneigentümer der betreffenden Anwesen im Ausbaugebiet.

 

6.Den diesem Beschluss beiliegenden Ausschreibungsunterlagen (vgl. Anlage 4) wird zugestimmt.

 

7.Die weiteren Projektschritte werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig