Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung des Projektes „Der widerspenstige Brunnen“ auf dem Holbeinplatz als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Junges Theater Augsburg) für die Zeit vom 28.04.2018 bis einschließlich 11.05.2018, am 16.06.2018 sowie für die Zeit vom 09.07.2018 bis einschließlich 13.07.2018 die für die Durchführung des Projektes „Der widerspenstige Brunnen“ notwendigen Sondernutzungsrechte auf dem Holbeinplatz zu gewähren. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für den Betrieb der Veranstaltung festzusetzen, welche die berechtigten rechtlichen Belange der Anrainer umfassend berücksichtigen. 4.Das öffentliche Interesse an der Durchführung des Projektes „Der widerspenstige Brunnen“ wird anerkannt. Abstimmungsergebnis
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