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Beschluss
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung dieser Vorhaben zu schaffen und dem Stadtrat/Sportausschuss zur Beschlussfassung (Projektbeschluss) vorzulegen. Die dafür notwendigen Planungsmittel im Unterabschnitt „SBEP“ stehen im laufenden Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
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