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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.386.000 € bei HSt. 2.76520.9401.00 VHK 701, Umbau des Kulturhauses Kresslesmühle zum Bildungs-, Beratungs- und Begegnungshaus, Hochbauherstellung, im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2018 bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch im 1. Nachtragshaushalt 2018 veranschlagte Mehreinnahmen bei HSt. 2.76520.3611.06 VHK 701, Umbau des Kulturhauses Kresslesmühle zum Bildungs-, Beratungs- und Begegnungshaus, Investitionsförderung vom Land - StBauFG in Höhe von 1.080.000 € sowie bei HSt. 2.90020.3611.00 VHK 001, Investitionspauschale, Investitionsförderung vom Land in Höhe von 306.000 €.
Nach Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2018 wird dieser Bewilligungsvorgang gegenstandslos.
Abstimmungsergebnis
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