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Auszug - Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 1.386.000 ? für den Umbau des Kulturhauses Kresslesmühle zum Bildungs-, Beratungs- und Begegnungshaus im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2018  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 18:18   (öffentlich ab 15:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01374 Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 1.386.000 ? für den Umbau des Kulturhauses Kresslesmühle zum Bildungs-, Beratungs- und Begegnungshaus im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.386.000 € bei HSt. 2.76520.9401.00 VHK 701, Umbau des Kulturhauses Kresslesmühle zum Bildungs-, Beratungs- und Begegnungshaus, Hochbauherstellung, im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2018 bewilligt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch im 1. Nachtragshaushalt 2018 veranschlagte Mehreinnahmen bei HSt. 2.76520.3611.06 VHK 701, Umbau des Kulturhauses Kresslesmühle zum Bildungs-, Beratungs- und Begegnungshaus, Investitionsförderung vom Land - StBauFG in Höhe von 1.080.000 € sowie bei HSt. 2.90020.3611.00 VHK 001, Investitionspauschale, Investitionsförderung vom Land in Höhe von 306.000 €.

 

Nach Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2018 wird dieser Bewilligungsvorgang gegenstandslos.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig