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Auszug - "Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 869 "Östlich der Brahmsstraße, nördlich der Jupiterstraße" (Einstellungsbeschluss) Bebauungsplan (BP) Nr. 892 "Westlich der Königsbrunner Straße, nördlich der Jupiterstraße" (Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 18:18   (öffentlich ab 15:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01316 "Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 869 "Östlich der Brahmsstraße, nördlich der Jupiterstraße"
(Einstellungsbeschluss)

Bebauungsplan (BP) Nr. 892
"Westlich der Königsbrunner Straße, nördlich der Jupiterstraße"
(Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Das mit Stadtratsbeschluss vom 20.11.2014 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des VBP Nr. 869 „Östlich der Brahmsstraße, nördlich der Jupiterstraße“, wird eingestellt (Vorentwurf Planzeichnung siehe Anlage 1). Mit der Einstellung werden auch sämtliche hierzu ergangenen Beschlüsse aufgehoben.

 

2.r den Bereich zwischen der Königsbrunner Straße (einschließlich) im Osten, der Jupiterstraße (teilweise einschließlich) im Süden, der Jupiterstraße bzw. der Brahms-straße (jeweils einschließlich) im Westen und der Fl.-Nr. 1650, Gemarkung Haunstetten, im Norden, wird der BP Nr. 892 „Westlich der Königsbrunner Straße, nördlich der Jupiterstraße“ aufgestellt.

 

3.Dem Vorentwurf des BP Nr. 892 vom 17.01.2018 mit Begründung wird zugestimmt

(siehe Anlage 2).

 

4.Der BP Nr. 892 ändert mit seinem Inkrafttreten den seit 14.08.1992 rechtsverbindlichen BP Nr. 834 B „Östlich der Brahmsstraße“ und hebt diesen insoweit auf.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Baugesetz-buch (BauGB) nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig