Auszug - Erste Änderung der Zweckvereinbarung vom 17.12.2015 der Städte Augsburg und Gersthofen über die Durchführung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Stadt Gersthofen auf dem Gebiet der Stadt Augsburg;
Anpassung der Anlagen 1und 2 auf Grund der Änderung der Linienführung der Linie 27
Der Stadtrat stimmt der ersten Änderung der Zweckvereinbarung vom 17.12.2015 der Städte Augsburg und Gersthofen über die Durchführung von ÖPNV-Leistungen zur Anpassung der Anlagen 1 und 2 zu.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Anpassung der Zweckvereinbarung umzusetzen.