Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der „Augsburger Blaulichttage 2018“ auf dem Rathausplatz als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Polizeipräsidium Schwaben Nord) für den Zeitraum 16.10.2018 bis einschließlich 18.10.2018 die für die Durchführung der „Augsburger Blaulichttage 2018“ notwendigen Sondernutzungsrechte auf dem Rathausplatz zu gewähren. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für den Betrieb der Veranstaltung festzusetzen, welche die berechtigten rechtlichen Belange der Anrainer umfassend berücksichtigen. 4.Das öffentliche Interesse an der Durchführung der „Augsburger Blaulichttage 2018“ wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis
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