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Beschluss
1.Dem im beiliegenden Bericht vom 07.12.2017 vorgeschlagenen städtebaulichen Konzept zur Fortentwicklung der Siedlungsgebiete sowie dem Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere bauliche Entwicklung in den Siedlungsgebieten sowie die Beratung von Bauherrn künftig auf der Grundlage des Gestaltungshandbuches vorzunehmen. 3.Eine Nachverdichtung in zweiter Reihe kann im Regelfall nur über ein Bauleitplanverfahren erfolgen. In den Fällen, in denen eine Bebauung in zweiter Reihe aufgrund der baulichen Umgebung bereits im Rahmen des § 34 BauGB möglich ist, sollen diese Anträge dem Bauausschuss vorgestellt werden. 4.Die Grundsatzbeschlüsse aus den Jahren 1993 (Drs.-Nr. 93/00183) und 1995 (Drs.-Nr. 95/00057) mit Ergänzung im Jahr 2000 (Drs.-Nr. 00/00379), die u. a. eine generelle Bebauungstiefe bis 25 m vorsahen, werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
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