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Beschluss
1.Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Stadt Augsburg (Feuerwehraufwendungsersatz- und -gebührensatzung) vom 03. August 1994 (ABl. S. 131) in der Fassung vom 11. Oktober 2011 (ABl. 41/42 S. 187), wird gemäß des Entwurfs in Anlage 3 geändert. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 2017 in Kraft. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, das Verzeichnis der Pauschalsätze in der Anlage zur Feuerwehraufwendungsersatz- und -gebührensatzung in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Sachgebieten bei der Feuerwehr Augsburg an das derzeitige Kostenniveau sowie Aufgaben- und Leistungsspektrum anzupassen und zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
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