Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 200.000 € bei HSt. 1.06010.5001.00 für unvorhergesehene und unabwendbare Baumaßnahmen / Reparaturen in städtischen Verwaltungsgebäuden bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 2.88110.3401.00 VHK 004, Allgemeine Grunderwerbungen / Grundstücksveräußerungserlöse, in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis
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