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Auszug - Antrag auf Besondere Bewilligung nach Art. 66 GO; hier: HSt. 1.06010.5001.00 - unvorhergesehene Baumaßnahmen und Reparaturen in städtischen Verwaltungsgebäuden  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 20:38   (öffentlich ab 14:46) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/01108 Antrag auf Besondere Bewilligung nach Art. 66 GO;
hier: HSt. 1.06010.5001.00 - unvorhergesehene Baumaßnahmen und Reparaturen in städtischen Verwaltungsgebäuden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 200.000 € bei HSt. 1.06010.5001.00 für unvorhergesehene und unabwendbare Baumaßnahmen / Reparaturen in städtischen Verwaltungsgebäuden bewilligt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 2.88110.3401.00 VHK 004, Allgemeine Grunderwerbungen / Grundstücksveräerungserlöse, in gleicher Höhe.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

36

Abstimmung:

einstimmig