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Beschluss
1.Die Verwaltung wird beauftragt, für die in der nachfolgenden Abwägung vorgeschlagenen Standorte für Kindertagesstätten weiter zu verfolgen. 2.Die schließlich möglichen Standorte werden zunächst in einem Interessensbekundungsverfahren den freien Trägern von Kindertagesstätteneinrichtungen zur Entwicklung von Kindertagesstätten angeboten. Die Ergebnisse dieses Verfahrens werden dem Stadtrat zur Vergabeentscheidung vorgelegt. 3.Die Verwaltung wird für alle ausgewählten Standorte für die sich kein freier Träger findet, selbst Kindertagesstätten errichten und betreiben. 4.Unter Bezugnahme auf die in der Begründung aufgeführte Argumentation wird für die Standortvorschläge folgende Abwägung getroffen:
Die Nrn. 4 und 11 werden ersatzlos gestrichen.
Abstimmungsergebnis
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