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Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 300 „Universität Augsburg - Medizinische Fakultät“ in der Zeit vom 21.08.2017 mit 29.09.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 30.10.2017 behandelt (siehe Anlage 1).
2. Der BP Nr. 300 für den Bereich in der Gemarkung Kriegshaber zwischen den Flächen des Klinikums Augsburg und der Stenglinstraße (einschließlich) im Norden, der Virchowstraße (einschließlich) im Osten, den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Fl.-Nrn. 453/16 und 453/101 (teilweise einschließlich) im Süden, sowie dem zu Wohnzwecken genutzten Grundstück Fl.-Nr. 453/31 und den landwirtschaftlich bzw. als Parkanlage genutzten Grundstücken Fl.-Nr. 469 bzw. 469/5 (teilweise einschließlich) im Westen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 30.10.2017, sowie den Anlagen F.3. vom 30.06.2017 und F.4. vom Mai 2017 wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).
Die Begründung mit Umweltbericht (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) und die Anlagen F.1. und F.2., jeweils in der Fassung vom 30.10.2017, sowie die Anlagen F.5. vom Mai 2017 und F.6. vom Juli 2016 werden als Bestandteile des BP Nr. 300 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).
3. Der BP Nr. 300 ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit 30.12.1976 rechtsverbindlichen BP Nr. 241 „Zentralklinikum Augsburg“ sowie den seit 27.09.1985 rechtsverbindlichen BP Nr. 251 „Südlich der Stenglinstraße“ und hebt diese insoweit auf.
4. Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum BP Nr. 300 vom 30.10.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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