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Beschluss - Mit dem Betrieb des Übergangswohnheims (ÜWH) für obdachlose Frauen der Stadt Augsburg (Stadtberger Straße 15, 86157 Augsburg) soll ein freier oder kirchlicher Träger beauftragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe des Betriebs dieses ÜWH öffentlich auszuschreiben.
- Mit dem Betrieb des Übergangswohnheims (ÜWH) für obdachlose Männer der Stadt Augsburg (Johannes-Rösle-Str. 10, 86152 Augsburg) soll ein freier oder kirchlicher Träger beauftragt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe des Betriebs öffentlich auszuschreiben. - Den Ausschreibungen sind die Eckdaten der beiden Interessensbekundungsverfahren zugrunde zu legen, insbesondere die Nutzerzahlen als Obergrenze, keine Vorgaben zur Essengestellung, aber zwingende Vorgaben zu einer sozialpädagogischen Grundbetreuung.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 48 | Abstimmung: | einstimmig |
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