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Auszug - IT Gründerzentrum GmbH (aiti-Park) - Neustrukturierung Erlass eines Betrauungsaktes; Gesellschaftsanteile  

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00939 IT Gründerzentrum GmbH (aiti-Park) - Neustrukturierung
Erlass eines Betrauungsaktes; Gesellschaftsanteile
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg Beteiligt:Referat OB / Zentrales Beteiligungsmanagement
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

Handlungsfeld Betrauung

 

1.Dem Erlass des als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsaktes wird zugestimmt. Dadurch wird die IT Gründerzentrum GmbH im Rahmen der Umsetzung des Freistellungsbeschlusses der EU Kommission vom 20.12.2011 mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-Leistungen) beauftragt.

 

2.Dem Abschluss des als Anlage 3 beigegten öffentlich-rechtlichen Vertrags (Zweckvereinbarung) wird zugestimmt.

 

Handlungsfeld Änderung des Gesellschaftsvertrages der IT Gründerzentrum GmbH

 

3.Der Vertreter der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der IT Gründerzentrum GmbH wird bevollmächtigt und beauftragt, dem Verkauf der Anteile der privaten Mitgesellschafter an der IT Gründerzentrum GmbH zu den unten genannten Bedingungen zuzustimmen.

 

4.Der Vertreter der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung wird bevollmächtigt und beauftragt, dem Ankauf von weiteren 20 Prozent der Geschäftsanteile der IT Gründerzentrum GmbH zu den in der Begründung unter „4. Änderung des Gesellschaftsvertrages“ skizzierten Bedingungen und Zielstruktur zuzustimmen.

 

5.Der Vertreter der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung wird bevollmächtigt und beauftragt, dem Gesellschaftsvertrag gem. Anlage 4 zuzustimmen und diesen zu unterzeichnen.

 

6.Notwendige Modifikationen, die vor einer Eintragung im Handelsregister erforderlich werden, sind ohne erneute Beschlussfassung der zuständigen Gremien zulässig, sofern die satzungsmäßig vorgesehenen Rechte und Zuständigkeiten der Unternehmensorgane hiervon unverändert bleiben.

 

7.Die Stadt Augsburg entsendet die folgenden nf Aufsichtsratsmitglieder:

 

rgermeisterin Eva Weber

Stadtrat Marc Zander

Stadtrat Markus Arnold

Stadträtin Margarete Heinrich

Stadtrat Cemal Bozoglu

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig