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Beschluss
1. Das Ergebnis des Städtischen Bestattungsdienstes für das Jahr 2016 wird gemäß beiliegender Kosten- und Leistungsrechnung (Anlage 1 Abrechnung und Anlage 1 a Abrechnung mit Vergleich) zur Kenntnis genommen.
2. Das Entgeltverzeichnis (Anlage 2) wird in seiner bisherigen Ausgestaltung (Höhe der Entgelte) ab 01.01.2018 bis auf weiteres übernommen.
„Ausblick für 2018“ ist komplett aus der Begründung zu entfernen. Abstimmungsergebnis
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