Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Ein Rahmenvertrag für Bürodrehstühle soll abgeschlossen werden.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, das öffentliche Ausschreibungsverfahren nach den gültigen Bestimmungen vergaberechtskonform durchzuführen und einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll mindestens 24 Monate betragen und bei Bedarf regelmäßig aktualisiert werden.
3.Die unter Punkt 2. beschriebene Einkaufsstrategie ist im Vergabeverfahren anzuwenden und in den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||