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Beschluss
I.Die in Anlage beigefügte gutachterliche rechtliche Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner PartmbB zu der Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Nutzung der Freilichtbühne am Roten Tor in Augsburg aktuell stattfindet und wie eine Ausweitung der Nutzung durch Zulassung weiterer Veranstalter rechtlich zu beurteilen ist, wird zur Kenntnis genommen.
II.Von Vermietungen an Drittveranstalter wird angesichts der Ausführungen der in Ziffer I genannten gutachterlichen rechtlichen Stellungnahme abgesehen.
Abstimmungsergebnis
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