Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2018 wird unter Berücksichtigung der gegebenenfalls beschlossenen Änderungen erlassen.
Der Finanzplanung (Fortschreibung auch im Sinne von § 35 Abs. 2 KommHV) sowie dem Investitionsprogramm 2017 - 2021 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der gegebenenfalls beschlossenen Änderungen zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2019 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.