Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, Nr. 26.03 Abs. 1 der Sozialhilferichtlinien (SHR) als Ausnahme zur allgemeinen Anwendung der SHR, nicht anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Stimmberechtigt:
11
Abstimmung:
einstimmig