Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Der Gesamtzuschuss zum Betrieb des Frauenhauses wird - vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushalten - ab dem 01.01.2018 von 271.000 Euro um 42.255 Euro auf insgesamt 313.255 Euro erhöht.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Zuschussmittel sowie die Beteiligung der Landkreise zu den jeweiligen Haushalten anzumelden; eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zuschussvereinbarung beginnend ab dem 01.01.2018 mit einer dynamischen Personalkostenbezuschussung in Anlehnung tariflicher Entwicklungen im TVöD auszuarbeiten. Parallel hierzu sollen mit den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg und Landsberg am Lech Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung entsprechend der jeweils vorzuhaltenden Platzanzahl abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
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