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Auszug - Sozialticket in der Stadt Augsburg nach Reform des AVV-Tarifsystems  

 
 
Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:05 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/01025 Sozialticket in der Stadt Augsburg nach Reform des AVV-Tarifsystems
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die bisher geleisteten Zuschüsse zum Erwerb einer Monatskarte der Zonen 10 und 20 (Sozialticket) werden ab 01.01.2018 modifiziert, da der Augsburger Verkehrsverbund (AVV) zum 01.01.2018 ein „Mobil-Abo 9 Uhr“r diese Zonen zum Preis von monatlich 30,- EUR einführt (vgl. Anlage 7 und Ziffer 6 der BSV/15/02997).

 

2. Die Stadt Augsburg erbringt deshalb ab 01.01.2018 vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushalten weiterhin für den bisher anspruchsberechtigten Personenkreis einen freiwilligen Zuschuss zum Erwerb einer regulären Monatskarte (auch vor 9 Uhr) der Zonen 10 und 20 des AVV in einer Höhe,

 

die zu einer Eigenbeteiligung von aktuell 39,00 EURhrt.

 

3. Die Eigenbeteiligung wird dynamisiert und in demselben Prozentsatz angepasst, wie der AVV den Tarif für die Monatskarte verändert.

 

4. Der beiliegende „Jahresbericht Sozialticket ÖPNV“ des ASL (Anlage 4) wird als Abschlussbericht der alten Systematik zur Kenntnis genommen. Die in den Anlagen 5 und 6 beigefügten Berichte des SAGS-Institutes über die Befragung zum Sozialticket der Stadt Augsburg werden ebenso zur Kenntnis genommen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensabläufe in Richtlinien zur administrativen Umsetzung des Sozialtickets festzulegen und ein Verfahren mit dem AVV zu vereinbaren.

 

6. Die erforderlichen Ticketkosten und die notwendigen Sachkosten für die Administration des Sozialtickets beim Amt für Soziale Leistungen sind ab dem Haushaltsjahr 2018 zu den jährlichen Haushalten anzumelden; eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Die notwendigen Personalkosten fließen im Rahmen der Orientierungsdaten für Personalansätze in die jeweiligen Haushalte ein.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich einen Bericht über die Kostenentwicklung und die Inanspruchnahme des Sozialtickets, sowie die entstandenen Personalkosten vorzulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

8:6

 

Abstimmungsergebnis gesamt

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag die Linke (7982 KB)