Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Dem Erlass der in Anlage I beigefügten Geschäftsordnung des Kulturbeirats der Stadt Augsburg wird zugestimmt.
Zu der Geschäftsordnung des Kulturbeirates der Stadt Augsburg soll zum § 2 Abs. 2 Nr. 4 a folgender Satz hinzugefügt werden: „Hierbei sollten mindestens zwei von fünf Repräsentanten Frauen sein.“ Abstimmungsergebnis
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