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Beschluss - Die im letzten Jugendhilfeausschuss beschlossene Anlage zum Interessenbekundungsverfahren für von der Stadt initiierten Baumaßnahmen von Kindertagesstätten auf städtischen oder von der Stadt überlassenen Grundstücken wird ergänzt. In dieser Ergänzung wird dargestellt, dass an potentielle künftige Betriebsträger / Interessenten, aufgrund von sozialräumlichen und anderen öffentlichen Interessen, zusätzliche Anforderungen, gestellt werden können (siehe Anlage 1).
- Die Kindertagesbetreuung Stadt Augsburg als Kommunaler Träger von Kindertagesstätten kann sich bei künftigen Interessenbekundungsverfahren ebenfalls beteiligen.
- Entsprechend der in Anlage 2 dargestellten Verfahrenswege werden künftig die Abläufe und Prozesse zur Etablierung von neuen bzw. zusätzlichen Kindertagesstätten festgelegt.
- Falls im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zur Bau- und Betriebsträgerschaft kein Träger gefunden wird, erfolgt allein zur Betriebsträgerschaft grundsätzlich ein neues Interessenbekundungsverfahren.
In Anlage 1 wird bei den Auswahlkriterien folgender Punkt hinzugefügt: „Bei Punktegleichheit im Auswahlverfahren kommt der freie Träger zum Zug“.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1 bis 3 Stimmberechtigt: | 18 | Abstimmung: | einstimmig |
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4 Stimmberechtigt: | 18 | Abstimmung: | 12:6 |
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