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Beschluss - Den im beiliegenden Bericht dargestellten Planungsabsichten zur Umwandlung der im Bebauungsplan Nr. 253 A „Östlich der Nordfriedhofstraße“ festgesetzten Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ in ein allgemeines Wohngebiet wird zugestimmt.
- Sofern eine unterschriebene Grundzustimmungserklärung und Kooperationsvereinbarung seitens der Bauherrin vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das allgemeine Wohngebiet die Änderung des seit dem 04.03.1994 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 253 A vorzubereiten. Im Vorfeld hierzu ist die Planung mir den maßgeblichen Fachbehörden abzustimmen.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 11 | Abstimmung: | einstimmig |
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