Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1.Für den Bereich zwischen der Trasse der Localbahn im Nordwesten, dem Gewerbegebiet beidseits der Zusamstraße und der Blücherstraße (einschließ-lich) im Nordosten, dem Neuen Ostfriedhof im Südosten und der Zugspitz-straße (einschließlich) im Südwesten, wird der BP Nr. 678 „Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)“ aufgestellt.
2.Dem Vorentwurf des BP Nr. 678 vom 25.09.2017 mit Begründung ein-schließlich vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlage).
3.Der BP Nr. 678 ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit dem 21.07.1967 rechtsverbindlichen BP Nr. 627 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Zugspitzstraße, Localbahn, Blücherstraße und dem Wohn-baugebiet Hochzoll-Nord in Augsburg-Lechhausen“, den seit dem 01.09.1967 rechtsverbindlichen BP Nr. 617 "Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Zug-spitzstraße und Lech, nördlich der Schöneckstraße in Augsburg-Hochzoll" und den seit dem 16.01.1970 rechtsverbindlichen BP Nr. 626 A „Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Blücherstraße, projektierter Umgehungsstraße, Stätzlinger Straße und Localbahn" und hebt diese insoweit auf.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Vorschriften des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||