Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 wird unter Berücksichtigung der gegebenenfalls beschlossenen Änderungen erlassen.
2. Änderungen der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen im 1. Nachtragshaushalt 2017 nicht. Eine Fortschreibung der Planungsjahre ab 2018 des Investitionsprogramms 2016 - 2020 erfolgt nicht, da diese Änderungen im 1. Nachtragshaushalt 2018 und dem zugehörigen Investitionsprogramm berücksichtigt werden (siehe BSV/17/00877 - Behandlung im Finanzausschuss und Stadtrat im November 2017, inkl. Fortschreibung der Finanzplanung gemäß § 35 Abs. 2 KommHV).
Abstimmungsergebnis
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