Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten (BayVersRücklG)  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 14:32 - 15:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00769 Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten (BayVersRücklG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

 

1. Bis auf weiteres sieht die Stadt Augsburg keine zweckgebundenen Entnahmen aus der beim Bayerischen Pensionsfonds geführten Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten vor. Ein Auszahlungsplan wird derzeit nicht erstellt.

 

2. Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sollen auch nach dem Jahresende 2017 fortgesetzt werden. Die Zuführungen für das Jahr 2018 inklusiv eventueller Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 1.632.358 €.

 

Auf Basis des Vorjahreswertes orientiert sich die Fortschreibung in den Folgejahren ab 2019 an den jeweils bis zur Jahresmitte des Vorjahres wirksam gewordenen prozentualen Besoldungserhöhungen; Einmalzahlungen bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Im Falle differenzierter Besoldungserhöhungen schätzen die Personal- und die Kämmereiverwaltung den Mittelwert der prozentualen Steigerungen ab. Der Zuführungsbetrag wird auf volle 10.000 € aufgerundet.

 

3. Die freiwilligen Einzahlungen, die nach dem Jahresende 2017 geleistet werden, sind als zweckgebunden einzustufen und dienen ausschließlich zur Vorsorge für spätere Versorgungsaufwendungen.

 

4. Die Renditeentwicklung des Bayerischen Pensionsfonds ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Zinssituation und der Entwicklung des Anlagemarktes zu beobachten; sollten sich signifikant nachteilige Verhältnisse ergeben, bedarf es einer erneuten Entscheidung.

 

5. Sobald bekannt wird, ob und in welcher Form der Freistaat Bayern ab 2023 Entnahmen aus seinem Pensionsfonds vornimmt, soll die Angelegenheit erneut thematisiert werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

10

Abstimmung:

einstimmig