Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschluss
1.Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 476 II „Innerer und mittlerer Ladehof zwischen Hauptbahnhof und Gögginger Brücke“ in der Zeit vom 06.06.2017 mit 07.07.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 04.09.2017 behandelt (siehe Anlage 1).
2.Der BP Nr. 476 II für den Bereich zwischen der Bahnlinie Augsburg-München im Westen bzw. Südwesten, der Hermanstraße (teilweise einschließlich) im Süden bzw. Südosten, dem Hermanfriedhof (teilweise einschließlich) im Nordosten bzw. Norden und der bestehenden Bebauung südlich der Halderstraße sowie dem Hauptbahnhof mit Bahnhofsvorplatz im Nordwesten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B), den textlichen Festsetzungen (Teil C) und der Anlage F.4., jeweils in der Fassung vom 04.09.2017, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).
Die Begründung mit Umweltbericht (Teil D), die textlichen Hinweise und nachricht-lichen Übernahmen (Teil E) sowie die übrigen Anlagen (Teil F außer Anlage F.4.), jeweils in der Fassung vom 04.09.2017, werden als Bestandteile des BP Nr. 476 II ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).
3.Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum BP Nr. 476 II vom 04.09.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).
4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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