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Beschluss
1.Das am 14.04.2011 vom Stadtrat durch den Beschluss der Aufteilung des BP Nr. 227 A II eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des BP Nr. 227 A II 2 wird eingestellt. Mit der Einstellung werden auch sämtliche hierzu ergangenen Beschlüsse aufgehoben.
2.Für den Bereich zwischen der Stuttgarter Straße im Norden, dem Meierweg im Osten, dem Gablinger Weg im Westen und der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 929, Gemarkung Oberhausen, im Süden wird der BP Nr. 295 „Südlich der Stuttgarter Straße, westlich des Meierweges“ aufgestellt.
3.Dem Vorentwurf des BP Nr. 295 vom 01.09.2017 mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlage).
4.Der BP Nr. 295 ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 27.09.1968 rechtsverbindlichen BP Nr. 227 „Zwischen der Hirblinger Straße, der geplanten Verbindungsstraße zur Zollernstraße, der Bürgermeister-Bunk-Straße, der Nordgrenze des Nordfriedhofes, dem Meierweg, den Fl.-Nr. 927 und 945/2 und der Bahnlinie Augsburg - Donauwörth in Augsburg-Oberhausen“ und den seit dem 05.08.2011 rechtsverbindlichen BP Nr. 227 A II 1 „Gewerbegebiet südlich der Stuttgarter Straße - Teilbereich Nord, Teil 1“ und hebt diese insoweit auf.
5.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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