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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 293 "Nördlich des Zaunkönigweges" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:45 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00780 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 293 "Nördlich des Zaunkönigweges"
(Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des VBP Nr. 293 „rdlich des Zaunkönigweges“ in der Zeit vom 20.02.2017 bis 24.03.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beigefügten Würdigung vom 28.08.2017 behandelt (Anlage 1).

 

2.Der VBP Nr. 293 für den Bereich zwischen der Fl. Nr. 620/194, Gemarkung Ober-hausen, im Südwesten, der Bahnlinie Augsburg-Ulm im Norden, der Wertinger und Hirblinger Straße (teilweise einschließlich) im Osten sowie dem Zaunkönigweg (einschließlich) im Süden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichener-klärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), in der Fassung vom 28.08.2017, wird als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) sowie die Anlagen (Teil F), jeweils in der Fassung vom 28.08.2017, werden als Bestandteile des VBP Nr. 293 ebenfalls beschlossen (Anlage 2).

 

3.Der VBP Nr. 293 ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den Bebauungsplan Nr. 201 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Am Wachtelschlag, Bärenstraße, Wertinger Straße und der Bahnlinie Augsburg-Ulm in Augsburg-Oberhausen“, in Kraft getreten am 22.11.1963, und hebt diesen insoweit auf.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

51

Abstimmung:

einstimmig