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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 662 B "Westlich der Ammannstraße" (Einleitungs-, Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:45 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00763 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 662 B
"Westlich der Ammannstraße"
(Einleitungs-, Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Auf Antrag der Vorhabenträgerin, der Reisacher Verwaltungs GmbH & Co. KG vom 10.08.2017, wird für den Bereich westlich der Ammannstraße und nördlich der Bgm.-Wegele-Straße im Stadtteil Lechhausen gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) das Satzungsverfahren für den VBP Nr. 662 B „Westlich der Ammannstraße“ eingeleitet.

Den mit dem Antrag vorgelegten Planungsunterlagen einschließlich Erläuterung, jeweils vom 10.08.2017, die grundsätzlich mit der Bauverwaltung abgestimmt wurden, wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2.r den Bereich zwischen der Ammannstraße (tlw. einschließlich) im Osten, der Bgm.-Wegele-Straße (tlw. einschließlich) im Süden, der Mühlhauser Straße / Bundesstraße 2 (tlw. einschließlich) im Westen und den naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen auf Grundstück Fl.-Nr. 1700/46, Gemarkung Lechhausen, im Norden wird der VBP Nr. 662 B „Westlich der Ammannstraße“ aufgestellt.

 

3.Dem Vorentwurf des VBP Nr. 662 B vom 29.08.2017 mit Begründung wird zugestimmt (Anlage 2).

 

4.Teilbereiche der Ammannstraße und der Bgm.-Wegele-Straße werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in den räumlichen Geltungsbereich des  VBP Nr. 662 B einbezogen.

 

5.Der VBP Nr. 662 B ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit dem 08.05.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplan (BP) Nr. 662 „rdlich der Bgm.-Wegele-Straße“ und hebt diesen insoweit auf.

 

6.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig