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Beschluss
1.Die Ziffer 4.3 der Regelungen zur Teilnahme an den Angestelltenlehrgängen I und II wird wie folgt neu gefasst: „Die Ziffer 3.1.1. der Regelungen zur Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung gilt analog.“ 2.Ziffer 4.4 wird neu eingefügt: „Die Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich der während der Freistellung fortgezahlten Vergütung gemäß Ziffer 3.3 gilt ebenfalls analog. Abstimmungsergebnis
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