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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 274.000 € bei HSt. 2.46020.9401.00 VHK 701, Neubau Jugendtreff Café Unfug, Hochbauherstellung bewilligt und zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.46990.1591.02, Förderung der Jugendhilfe, Rückerstattung von nicht verwendeten Zuschüssen - Jugendarbeit in gleicher Höhe.
Die Besondere Bewilligung wird im 1. Nachtragshaushalt 2017 nachveranschlagt. Abstimmungsergebnis
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