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Auszug - Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 200.000 Euro zur sofortigen Bewirtschaftung für Gutachterkosten des Stadtplanungsamtes im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Haunstetten Süd-West  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 14:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00734 Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 200.000 Euro zur sofortigen Bewirtschaftung für Gutachterkosten des Stadtplanungsamtes im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Haunstetten Süd-West
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 200.000  Euro bei HSt. 1.61010.6551.20, Bauleitpläne / Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten - Haunstetten Süd-West, bewilligt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.03030.1627.01, Steuerbeteiligungen an interkommunalen Gewerbegebieten, Gemeinsam genutztes Gewerbegebiet mit Gersthofen, in gleicher Höhe.

 

Die Besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2017 mit einem Übertragbarkeitsvermerk für die Ausgabemittel nachveranschlagt werden.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig