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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 200.000 Euro bei HSt. 1.61010.6551.20, Bauleitpläne / Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten - Haunstetten Süd-West, bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.03030.1627.01, Steuerbeteiligungen an interkommunalen Gewerbegebieten, Gemeinsam genutztes Gewerbegebiet mit Gersthofen, in gleicher Höhe.
Die Besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2017 mit einem Übertragbarkeitsvermerk für die Ausgabemittel nachveranschlagt werden. Abstimmungsergebnis
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