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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 300 "Universität Augsburg - Medizinische Fakultät" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 26
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 14:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00585 Bebauungsplan (BP) Nr. 300
"Universität Augsburg - Medizinische Fakultät"
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 300 in der Zeit vom 24.10.2016 bis 25.11.2016 einge-gangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 30.06.2017 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2.Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 300 wird im Südosten, südlich des Einmündungsbereiches der neuen Erschließungsstraße in die Virchowstraße, um eine geringe Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 453/101, Gemarkung Kriegshaber, erweitert (siehe Planzeichnung Anlage 2a).

 

3.Der Entwurf des BP Nr. 300 „Universität Augsburg - Medizinische Fakultät“r den Bereich in der Gemarkung Kriegshaber zwischen den Flächen des Klinikums Augsburg und der Stenglinstraße (einschließlich) im Norden, der Virchowstraße (einschließlich) im Osten, den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

Fl.-Nrn. 453/16 und 453/101 (teilweise einschließlich) im Süden, sowie dem zu Wohnzwecken genutzten Grundstück Fl.-Nr. 453/31 und den landwirtschaftlich bzw. als Parkanlage genutzten Grundstücken Fl.-Nr. 469 bzw. 469/5 (teilweise einschließlich) im Westen, in der Fassung vom 30.06.2017 wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

4.Der BP Nr. 300 ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit 30.12.1976 rechtsverbindlichen BP Nr. 241 „Zentralklinikum Augsburg“ sowie den seit 27.09.1985 rechtsverbindlichen BP Nr. 251 „dlich der Stenglinstraße“ und hebt diese insoweit auf.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

6.Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Planunterlagen vor der öffentlichen Auslegung dahingehend zu aktualisieren, dass mittlerweile die Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben nach § 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz zur höhengleichen Querung der Straßenbahntrasse der Linie 2 im Bereich der neuen Erschließungsstraße unbefristet vorliegt.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name